Gewerkschaft der Sozialverwaltung -GdV-

 

Der GdV-Landesvorstand hat am 7. Februar 2007 einen Brief an Ministerpräsident Dr. Helmut Linssen übersandt:

"Sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Linssen, 

wir als Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) wenden uns heute an Sie, weil uns die Versorgungsverwaltung in NRW und die Finanzen des Landes sehr am Herzen liegen.

 

Die GdV, die größte Fachgewerkschaft innerhalb der Versorgungsverwaltung mit einem Organisationsgrad von mehr als 50 % der Beschäftigten, hat sich immer sehr aktiv für die Zukunft unserer Verwaltung und für die berechtigten Belange unserer Kolleginnen und Kollegen eingesetzt.  

Es entspringt unserem Selbstverständnis und unserer Zielausrichtung, dass wir uns in die jetzige Diskussion um eine neue Verwaltungsstruktur in NRW ohne Polemik, parteipolitisch neutral und ausschließlich mit Sachargumenten einbringen.  

Für uns ist klar, dass eine Verwaltungsreform nicht zu Lasten der Bürger gehen und nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden darf.  

Seitens der neuen Landesregierung ist die laufende Verwaltungsstrukturreform mit dem Ziel angestoßen und auf den Weg gebracht worden, um den maroden Landeshaushalt sanieren zu können. Mit der Reform sollten letztlich Steuergelder, insbesondere auch Personalkosten, in einem erheblichen Umfang eingespart werden.

Von einer Einsparung von Kosten kann aber mit der beabsichtigten Auflösung der Versorgungsverwaltung und der Übertragung der Aufgaben auf andere (möglichst kommunale) Träger überhaupt nicht die Rede sein.

 

Ganz das Gegenteil ist der Fall!!  

Schon weit vor der von der jetzigen Landesregierung begonnenen Diskussion um eine Verwaltungsstrukturreform in NRW ist durch wissenschaftlich fundierte Gutachten und betriebswirtschaftliche Analysen, die von der Bezirksregierung Münster in Auftrag gegeben wurden, klar nachgewiesen worden, dass eine Kommunalisierung der Aufgaben der Versorgungsverwaltung von NRW die schlechteste und teuerste Variante ist.  

Unsere bisherigen gewerkschaftspolitischen Aussagen wurden darin vollauf bestätigt.  

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wo es um die Zukunft der Versorgungsverwaltung geht, erleben wir leider eine Diskussion und ein Handeln, in der die Kosten für den Steuerzahler ganz offensichtlich keine Rolle mehr spielen sollen.  

Hier sind Sie, sehr geehrter Herr Linssen, als Finanzminister in ganz besonderem Maße aufgerufen, sich in die augenblickliche politische Debatte vehement einzuschalten.

 

Dem Beschluss des Landeskabinetts vom 31. Oktober 2006 zur Reform der Versorgungsverwaltung folgend, waren sowohl das Innenministerium als auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgefordert, bis zum 31. Januar 2007 einen Gesetzesentwurf zur Aufgabenübertragung anhand der Eckpunkte des Kabinetts und unter Berücksichtigung der finanzpolitischen Auswirkungen vorzulegen.  

Die zwischenzeitlich vorliegenden Angebote der Landschaftsverbände, des Städtetages und Landkreistages sollten einbezogen werden.  

Nach den uns vorliegenden Informationen soll der zwischenzeitlich vorliegende Gesetzesentwurf zur Auflösung der Versorgungsverwaltung allein im Hause des Innenministeriums entstanden sein und die finanzpolitischen Auswirkungen eher unberücksichtigt lassen.  

Mit den Angeboten der Landschaftsverbände und des Städtetages und Landkreistages hat sich zwischenzeitlich wohl  die Staatssekretärskonferenz beschäftigt.  

Im Ergebnis war eine abschließende Entscheidung zu dem Gesetzesentwurf noch nicht möglich, sodass der Gesetzesentwurf nicht – wie bereits geplant – am 30.01.2007 in das Kabinett eingebracht wurde.  Jetzt soll dieser  auf der Ebene von Abteilungsleitern betroffener Häuser  beraten werden.

 

Bei diesem Stand des Verfahrens fragen wir uns, ob für die Ausarbeitung eines tragfähigen Gesetzentwurfs die Kosten absolut keine Rolle mehr spielen.  

Gerade weil diese Landesregierung doch im Gegensatz zu Fachleuten, Finanzwissenschaftlern, Gewerkschaften –wie die GdV- und Personalvertretungen der Auffassung war, dass eine Kommunalisierung günstiger wäre, muss auf der Basis der vorliegenden Übernahmeangebote der kommunalen Spitzenverbände ganz genau hingesehen und gerechnet werden.  

Hier sind Sie, sehr geehrter Herr Finanzminister, besonders angesprochen und gefordert.  

Lassen Sie uns daher diese Verzögerung zu den Beratungen des Gesetzesentwurfs nutzen, Ihnen unsere Sorge mitzuteilen, dass alle vorliegenden Angebote  der Landschaftsverbände, des Städte- und Landkreistages eine ganz beträchtliche Kostensteigerung bei der Auflösung der Versorgungsverwaltung verheißen, wie wir das zusammen mit Experten immer wieder vorgetragen haben.  

Wenn auch die Angebote des Städte- und Landkreistages zunächst erste Einschätzungen ohne verlässliches Zahlenwerk hinsichtlich der Konnexitätsfolgen offenbaren, bleiben Berechnungen vage, erfolgen auf der Basis von Prognosen und die Abstimmung mit den Vorständen der kommunalen Spitzenverbände und den betroffenen Kommunen ist bisher nicht (abschließend) erfolgt. Insoweit bleibt auch die Frage der Bindungswirkung der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen an diese Angebote offen.  

So wenig wie die finanzwirtschaftlichen Folgen sind die politischen und personalwirtschaftlichen Konsequenzen auf der Grundlage der Angebote abzuschätzen, denn Aussagen wie z.B. zur  künftigen technischen Durchführung der Aufgaben oder die Personalübernahme werden nicht getroffen. Vielmehr gehen die Angebote der kommunalen Familie von der Übernahme eines optimierten Personalkörpers aus, ohne auf die Kosten für das dem Land verbliebenen Personalkörper zu berücksichtigen, die jedoch nicht außer Ansatz bleiben dürfen.

 

Offensichtlich ist jedoch jetzt bereits, dass sich der Kostenrahmen gegenüber einer zentralen Aufgabenerledigung erheblich ausweiten wird.

 

Nach den Berechnungen unserer Fachleute innerhalb unserer Fachgewerkschaft dürfte die von der Landesregierung bisher noch favorisierte Kommunalisierung der Aufgaben der Versorgungsverwaltung die Steuerzahler in den kommenden 10 Jahren rund 200 – 300 Millionen Euro mehr kosten. 

Angesichts dieser Fakten erwarten wir von Ihnen, dass Sie Ihr Veto einlegen 

Genau dieses hat auch der bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber noch rechtzeitig getan. Auch er hatte nach der letzten Landtagswahl eine Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung ins Auge gefasst und in Kenntnis der schon erwähnten Gutachten von BMS-Consulting, die die Bezirksregierung Münster in Auftrag gegeben hatte, von diesem Vorhaben abgesehen.  

Da NRW sich gern mit Bayern messen möchte, wäre dieses eine Chance, hier besonders hinzusehen und die angestrebte Entscheidung auf der Basis der erhöhten Kosten zu kippen.  

Die vorliegenden Angebote beruhen auf den seitens des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Informationen.  

Danach wird sowohl eine Kommunalisierung, als auch die Übernahme der Aufgaben des SchwbR und des SER durch die Landschaftsverbände teurer.  

Nach den Vorgaben des Landes soll der Personalbestand vom heutigen Bestand innerhalb der nächsten zehn Jahre auf den „zieloptimierten Bedarf“ reduziert werden.  

Für das Jahr 2007 weist der Landeshaushalt ein Personalkostenbudget von 74,5 Mio. Euro als Obergrenze für 1800 Dienstposten aus. Durchschnittlich werden 41.395 Euro pro Dienstposten veranschlagt und als Pauschale für eine Erstattung benannt. Das Land ist zusätzlich zu der errechneten Pauschale bereit, 10% pro Dienstposten als Sachkosten für den Arbeitsplatz zu übernehmen, sowie 0,3 %  an Implementierungskosten pro Dienstposten. Ausgangspunkt sind anfänglich 945 Dienstposten, optimiert 655 Dienstposten.  

Das Angebot der Landschaftsverbände weist mit Blick auf das Konnexitätsprinzip schon jetzt darauf hin, dass eine Erstattung der Kosten für die Dienstposten auf der pauschal errechneten Summe nicht möglich und auskömmlich sein wird und fordert eine Erstattung auf der Basis einer jährlichen Spitzenabrechung. [1] Dabei gehen die Landschaftsverbände von einem anfänglichen Stellenbedarf von 945 Dienstposten, optimiert 655 Dienstposten aus.  

Auch die vom Land in Ansatz gebrachte 10% ige Pauschale für Sachkosten des Dienstpostens wollen die Landschaftsverbände „spitz“ abgerechnet wissen.  

Darüber hinaus sollen die Kosten für ärztliche Gutachten und Befundberichte nicht aus der Sachkostenpauschale, sondern über den Landshaushalt gesondert  finanziert werden, so auch und zusätzlich die Kosten der IT-Anwendung.  

Eine weitere Abweichung entsteht bei der Vorstellung der Implementierungskosten, die das Land in Höhe von 0,3 % pro Dienstposten, der Landschaftsverband von 1% pro Dienstposten in Ansatz bringt.  

Darüber hinaus sollen Kosten der Dezentralisierung wie Umzugskosten, Trennungsentschädigung gesondert vom Land getragen werden müssen.  

Eine Übernahme der Kosten der Versorgungslasten und Beihilfeleistungen schließen die Landschaftsverbände für das übernommene Personal aus.  

Auch das Angebot des Städtetages sieht die vom Land vorgegebene Personalkostenpauschale als zu gering an und schlägt ebenso mit Hinweis auf das Konnexitätsausführungsgesetz eine jährliche Spitzabrechnung vor.  

Unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich eines Personalübergangs auf die Kommunen fordert der Städtetag die volle und dauerhafte Erstattung aller anfallenden Personalkosten. Ausgangspunkt sind 729 Vollzeitstellen für die Bearbeitung des SchwbR. Die Kosten der Dienstposten werden auf der Grundlage der KGSt [2]  berechnet und mit rd. 48.800 Euro pro Dienstposten zuzüglich Verwaltungsgemeinkosten, Sachkostenpauschale, Investitionskosten und Vorlaufkosten ohne medizinisch-ärztlichen Dienst veranschlagt.  

Ziel der Landesregierung ist, die Kosten durch den optimierten Stellenbedarf zu senken. Die Folge der Kommunalisierung wäre jedoch eine Kostenexplosion. Die Kostenfolgen der Angebote der Landschaftsverbände sind noch nicht bezifferbar.  

Auch blieben diverse Kosten u.a. für den ärztlichen Dienst und die IT-Anwendung unberücksichtigt.  

Sehr geehrter Herr Finanzminister,

angesichts der dargestellten Berechnungen auf der Grundlage erster Abschätzungen gestatten Sie mir den Hinweis, dass eine Auflösung der Versorgungsverwaltung allein vor dem wirtschaftlichen Aspekt nicht zielführend zur Einsparung von Steuergeldern sein kann.  

Die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf des IM jetzt erneut auf der Ebene der Abteilungsleiter der Staatskanzlei, des FM, des MGFFI, des IM und des MAGS am 2. Februar 2007 beraten werden sollte, stimmt mich zuversichtlich, dahingehend, dass nicht unter politischem Druck von Zerschlagungsbestrebungen der Versorgungsverwaltung ein für den Steuerzahler kostenintensiveres Modell mit irreparablen Schäden für Bürger – und damit nicht zuletzt für den Steuerzahler - besiegelt wird. 

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.  

Mit freundlichen Grüßen 

Wilhelm Tillmann

(stellvertretender Vorsitzender)"


[1]     Als Gründe werden angegeben, dass sich die Realisierung der Stellenoptimierung hauptsächlich im Bereich der Assistenzkräfte und des mittleren Dienstes vollziehen wird, was zu einer Kostensteigerung der verbleibenden Stellen über die errechnete Pauschale hinaus führen wird. Außerdem eröffne die strikte Haltung des Landes zur Besitzstandswahrung kaum Möglichkeiten zu Einsparungen.

[2]     KGSt-Bericht Nr. 12/2006 „Kosten meines Arbeitsplatzes 2006/2007“.