Gewerkschaft der Sozialverwaltung -GdV-

 

Am 27. September 2006 hat der GdV-Landesvorstand einen Brief an Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers übersandt:

"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers,

im Zusammenhang mit den laufenden Reformvorhaben der neuen Landesregierung ist von Ihnen stets die Absicht erklärt worden, die zügigen Reformbestrebungen auf der Basis gesicherter Erkenntnisse sowie sachgerechter Überlegungen und Recherchen durchführen zu wollen. Politische Schnellschüsse und Gesetzesvorhaben mit einer geringen Halbwertzeit werde es mit Ihnen nicht geben.

Grundsätzlich unterstützen wir Ihre Absichten, verhehlen aber nicht, dass die Realität leider anders aussieht.
Mit dem Kabinettbeschluss vom 2. Mai 2006 setzte die neue Landesregierung den eingeschlagenen Weg zum Umbau und zur Straffung der Behördenlandschaft und zur Entbürokratisierung fort, wovon auch die Versorgungsverwaltung nicht ausgenommen wurde.

Durch diesen Kabinettbeschluss soll die bisher von allen Seiten anerkannte, bewährte Organisationsform durch eine Kommunalisierung/Privatisierung von Aufgaben der Versorgungsverwaltung umgestellt werden. Angedacht ist eine Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte sowie auf private Träger.

Ihnen dürfte bekannt sein, dass die Versorgungsverwaltung in NRW bereits äußerst gut aufgestellt und nahe beim Bürger ist, anerkannt kundenfreundlich, schnell, effizient und äußerst kostengünstig arbeitet.
Wie Sie wissen, ist die Versorgungsverwaltung in NRW Mitte der 90iger Jahre bereits mit einem rund zweistelligen Millionenaufwand sehr erfolgreich neu strukturiert und modernisiert worden. Die seinerzeit für die Versorgungsverwaltung entwickelten zukunftsweisenden Strukturen und IT-Fachanwendungen sind bundesweit beispielgebend, haben in anderen Verwaltungen aufhorchen lassen und eine entsprechende bundesweite Nachfrage ausgelöst.

Auf der CeBIT in Hannover konnte sich die Versorgungsverwaltung stets erfolgreich präsentieren und wurde dort ausgezeichnet. Darüber hinaus erhielt sie den sog. „Verwaltungs-Oskar“ der Verwaltungshochschule Speyer.

Wofür der hohe Millionenaufwand an Steuergeldern in den 90iger Jahren, wenn die weitere Nutzung/Verwendung der beispielgebenden Neuerungen jetzt in Frage gestellt wird und komplett zerschlagen werden soll?

Zur Kostenfrage gibt es bisher weder genaue Vorstellungen, noch Berechnungen oder Konzepte, geschweige denn eine Kostenfolgeabschätzung, die im Rahmen des im Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung verfassungsrechtlich verankerten Konnexitätsprinzips zwingend notwendig wäre.

Wir haben nicht den Eindruck, dass die noch vor 2 Jahren erstellten wissenschaftlich fundierten Gutachten von BMS-Consulting im angelaufenen Reformprozess überhaupt beachtet und einbezogen werden. Gerade diese Gutachten bescheinigen der Versorgungsverwaltung in NRW einen äußerst kostengünstigen Gesetzesvollzug und haben den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber nach seiner letzten Landtagswahl veranlasst, von der beabsichtigten Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung abzusehen.

Gerade Bayern sollte für NRW - wie Sie stets erklärt haben - auf allen Politikfeldern zum Vorbild genommen werden. Ihre Sichtweise sollte auch – und gerade – für die Versorgungsverwaltung in NRW gelten.

Warum macht sich die Landesregierung die mit Steuergeldern aus NRW gewonnenen Erkenntnisse der Gutachter nicht auch in NRW zu eigen, was wir angesichts Ihrer Sparbemühungen erwartet hätten?

Die neue Landesregierung hat immer wieder betont, dass gerade der Kostenaspekt die Landesregierung zu den Reformschritten zwinge. Dieses können wir nachvollziehen.

Eine effizientere und insbesondere kostengünstigere Reform für die Versorgungsverwaltung ist aber nach unserer Überzeugung nicht erreichbar und nicht in Sicht.

Wir als Gewerkschaft der Sozialverwaltung möchten Sie mit unserem Schreiben vor politischen Entscheidungen bewahren, die in Wirklichkeit zu Mehrkosten führen.

Zusätzliche Mehrkosten dürften dem Land NRW u.a. auch noch dadurch entstehen, dass die Vorgabe des Kabinetts „das Personal muss den Aufgaben folgen“ von möglichen neuen Aufgabenträgern unterlaufen werden könnte (z.B. durch den Einsatz des eigenen Personals, Personalgestellung auf „Leihbasis“ usw.).
Das für die Aufgabenbereiche der Versorgungsverwaltung fachlich erstklassig ausgebildete Fachpersonal wird auch für den weiteren Aufgabenvollzug dringend benötigt. Gelegentlich haben wir jedoch den Eindruck, dass dieses außerhalb der Landesregierung völlig anders gesehen wird.

Der von der Landesregierung vorgegebene Termin zur Vorlage eines Konzeptes für einen möglichen Gesetzentwurf zur Versorgungsverwaltung rückt nun immer näher, ohne dass erkennbar wird, ob die angestrebten Reformvorhaben sich auch tatsächlich entsprechend den politischen Vorgaben und Zielvorstellungen umsetzen lassen.

Die Gewerkschaft der Sozialverwaltung (GdV) vertritt die Auffassung, dass eine solch weit reichende Entscheidung zur Neuverteilung sämtlicher Aufgaben der Versorgungsverwaltung, die die völlige Zerstörung einer erwiesenermaßen äußerst kostengünstigen Verwaltungsstruktur bedeutet, gut vorbereitet, von allen Seiten sorgfältig geklärt und nur nach Abwägung aller rechtlichen, organisatorischen, technischen sowie haushalts- und personalwirtschaftlichen Konsequenzen erfolgen darf.

Angesichts der nicht geklärten komplexen Sachverhalte zur Neuschneidung der Aufgabenbereiche der Versorgungsverwaltung haben wir die Sorge, dass wegen des vom Kabinett vorgegebenen sehr engen Zeitplans jetzt politisch ad hoc - Entscheidungen getroffen werden, wovor Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers, immer wieder zu Recht gewarnt haben.

In den vorbereitenden Arbeitsgruppen auf verschiedenen Ebenen ist - nach uns vorliegenden Erkenntnissen – bisher keine bessere und kostengünstigere Alternative zur Versorgungsverwaltung und zur Durchführung sämtlicher Aufgaben gefunden worden.

Auch eine Bank (z.B. die NRW-Bank), also ein nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführtes Unternehmen, dürfte die Übernahme von Aufgaben der Versorgungsverwaltung nicht annähernd so kostengünstig anbieten können wie die Versorgungsverwaltung.

Nach unserer Auffassung wird die Abarbeitung Ihres Prüfauftrages aus der Kabinettentscheidung vom 02.05.2006 eindeutig die Arbeit der Versorgungsverwaltung bestätigen.

Das sollte wirklich zum Nachdenken Anlass geben - auch im Hinblick auf die Position des Finanzministers in der zu erwartenden politischen Debatte, in der u.a. der finanzielle Aspekt eine zentrale Rolle haben dürfte.

Aus Sicht unserer Gewerkschaft ist der Nachweis, in welchem Umfang das neue System effektiver, für die Bürger besser und für das Land und die Steuerzahler kostengünstiger sein soll, bisher nicht erbracht.

Hier sind Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers, in besonderem Maße gefordert.

• Sorgen Sie bitte dafür, dass keine Entscheidungen unter Zeitdruck erzwungen werden!

• Lassen Sie sich eine ehrliche und neutrale Kosten-Folge-Abschätzung vor einer endgültigen Entscheidung vorlegen.

• Nehmen Sie Ihre besondere soziale Verantwortung für die eigenen fachlich sehr versierten Beschäftigten der Versorgungsverwaltung ernst!

Prüfen Sie bitte sehr genau, ob angedachte neue Konzepte/Vorstellungen sich überhaupt in der Praxis als tatsächlich tauglicher erweisen können.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers!

Haben Sie – genau wie Herr Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber – den Mut, eine Entscheidung zurückzunehmen, die sich als Irrtum erweist, bevor es für das Land und die Bürgerinnen und Bürger teurer und nicht besser wird.

Gern sind wir bereit, über diese komplexe Thematik mit Ihnen in einen Dialog zu treten und freuen uns über einen entsprechenden Gesprächstermin.

Mit freundlichen Grüßen


Günter Wierling
Landesvorsitzender"

zur Antwort...