Gewerkschaft der Sozialverwaltung -GdV-

GdV – Konferenz  zur Zukunft der Versorgungsverwaltung am 22. 11. 2006 in der Sportschule Kaiserau

Die Bilder der Konferenz finden Sie hier.

Der GdV-Landesvorstand NRW hatte die GdV-Funktionsträger der Ortverbände (Vorstandsmitglieder, Personalratsmitglieder, Beauftragte usw.) am 22. November 2006 zu einer gemeinsamen Konferenz  in die Sportschule Kaiserau nach Kamen-Methler eingeladen.

Rund 120 Personen waren dieser Einladung gefolgt.  

Ziel war es, als Fachgewerkschaft der Sozialverwaltung über die Vorhaben und Beschlüsse der Landesregierung von NRW umfassend zu informieren und mit den Funktionsträgern vor Ort in einen Dialog zu treten. Dieser Zielsetzung wurde die erste Konferenz dieser Art  vollauf gerecht.

Zunächst begrüßte der GdV-Landesvorsitzende Günter Wierling Herrn LMR Uwe Obermeier aus dem Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales, der zum Thema referierte:

„Steht die Versorgungsverwaltung in NRW vor der Zerschlagung und Auflösung?“.

Die Auflösung der Versorgungsverwaltung sei weiterhin geplant, so  Herr Obermeier.

Nach dem Kabinettbeschluss vom 31.10.2006 sieht der momentane Zeitplan so aus, dass bis Ende Januar 2007 ein Gesetzesentwurf mit der Konkretisierung der Aufgabenübertragung vorliegen soll. Hiernach ist folgendes vorgesehen:

  • Schwerbehindertenrecht
    Übertragung auf Kreise und kreisfreie Städte, alternativ, bei höherer Wirtschaftlichkeit, auf die beiden Landschaftsverbände als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung mit Evaluation nach 2 Jahren
  • Soziales Entschädigungsrecht
    Übertragung auf die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, ebenfalls als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung und Evaluation nach 2 Jahren
  • Elterngeld
    Übertragung ab 01.01.2008 oder 01.01.2009 auf die Kreise und kreisfreien Städte
  • Erziehungsgeld
    bleibt weiterhin bei den Erziehungsgeldkassen der bisherigen Versorgungsämter und im Falle der Auflösung der Versorgungsverwaltung Eingliederung in die Bezirksregierung Münster
  • Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme
    Übertragung auf die fünf Bezirksregierungen
  • Sozialpolitische Förderprogramme
    Übertragung auf die NRW-Bank oder die BZR Düsseldorf
  • Kosten für Schwangerschaftsabbrüche
    Übertragung auf die Bezirksregierung Münster
  • Bergmannsversorgungsschein
    Übertragung auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Helmut Huntgeburth, Pressesprecher des Vorstandes des VdK-Landesverbandes NRW betonte die gute und reibungslose Zusammenarbeit des VdK mit der Versorgungsverwaltung. Er hob die Kompetenz hervor, mit der die Versorgungsverwaltung in den vergangenen Jahrzehnten gearbeitet hat.

Marianne Saarholz, Landesvorsitzende des SoVD NRW und Vizepräsidentin des SoVD Deutschland gab sich kampfbereit. Auch sie betonte die kompetente Arbeit der Versorgungsämter.

Marianne Saarholz plädierte uneingeschränkt und klar für den Erhalt der Versorgungsverwaltung, nicht zuletzt aus der Befürchtung heraus, dass in anderen Bundesländern ebenso eine Auflösung der Versorgungsverwaltung anstehe, sollte sich die Zerschlagung der Versorgungsämter in dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen realisieren.

Beide Vertreter der Sozialverbände bedankten sich bei der GdV für die nachhaltige Unterstützung der Unterschriftenaktionen für den Erhalt der Versorgungsverwaltung.

Landesrat Dr. Fritz Baur, künftiger neuer Vizechef und Kämmerer des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe, wies als  Sozialdezernent des Verbandes darauf hin, dass sowohl das SER, als auch das Schwerbehindertenrecht thematisch in die Struktur der Landschaftsverbände passe. 

Demzufolge könne der Landesregierung für die Übernahme der beiden Bereiche  ein entsprechendes Angebot der Landschaftsverbände vorgelegt  werden.

Im Falle der Auflösung der Versorgungsverwaltung und der Übernahme von Aufgaben durch die beiden Landschaftsverbände sehe er eine organisatorische Integration innerhalb der nächsten 4 - 7 Jahre. Ein kürzerer Zeitraum sei nicht realistisch.

Seiner Ansicht nach ändere sich zum offiziell erwarteten (möglichen) Auflösungstermin zum 01.01.2008 nichts in Bezug auf die Standortfrage.

Herr Dr. Baur wies ausdrücklich darauf hin, dass die Landschaftsverbände kein eigenes Personal zur Bearbeitung des SER und/oder SchwbR haben.

Das Personal der Landschaftsverbände sei weiterhin mit der Bearbeitung der originären Aufgaben betraut und ausgelastet. Da zukünftig zudem ein Anstieg der Aufgaben im Sonderschulbereich zu erwarten sei, würde das bisherige Personal der Versorgungsverwaltung  zur Bearbeitung des SER und SchwbR gänzlich benötigt.

Schließlich referierten Herr MR Reinhard Buschkamp und Frau Sonja Leistikow vom Finanzministerium zum geplanten Personaleinsatzmanagement (PEM).

Nach deren Aussage soll für das PEM eine eigenständige und dem Finanzministerium unterstellte Landesoberbehörde geschaffen werden.

Ziel von PEM ist die Realisierung von ca. 12.000 kw-Vermerken und die Vermittlung von Personen auf personalisierten kw-Stellen in freie, andere Stellen.

Wichtigster Bestandteil des Personaleinsatzmanagements ist nach Aussage des Herrn Buschkamp, designierter Leiter des PEM, die Akquise freier Stellen, die Qualifizierung und Vermittlung von Beschäftigten.

Für die Kolleginnen und Kollegen der Versorgungsverwaltung bleiben – neben der Frage der Auflösung – weiterhin viele Fragen offen.

Im Ergebnis wurde den anwesenden Funktionsträgern der GdV durch die Referenten ein breiter Überblick über die unterschiedlichen Interessenlagen zur Verwaltungsstrukturreform geboten.

Im Anschluss an die Vorträge wurde in einer offenen Aussprache die kritische Begleitung der geplanten Umsetzungsschritte der Landesregierung durch die Gewerkschaft der Sozialverwaltung mit dem primären Ziel des Erhalts der Versorgungsverwaltung vereinbart.